In unserer Themenwoche vom 10.08. – 14.08.2020 dreht sich alles um das Thema Studienfinanzierung. Heute im Blog: Der Härtefonds des STUDIERENDENWERKS. Kurzfristig vergeben ist er Netz und doppelter Boden für Studierende in finanziellen Notlagen.
Auch wenn wir es gerne anders hätten: Längst nicht alles im Leben ist vorhersehbar, schon gar nicht planbar. Das gilt für das Studium genauso wie für alle anderen Phasen, die wir im Leben durchlaufen. Wie unberechenbar das Morgen von jetzt auf gleich werden kann, führt uns die Corona-Pandemie sehr eindrücklich vor Augen.
Eine kurzfristige Unterstützung in unverschuldeten Notlagen
Auch abseits vom Coronavirus gab und gibt es genügend Ereignisse, eben die „große Katastrophen im Kleinen“, die Studierende finanziell urplötzlich aus der Bahn werfen. Völlig unerwartet und vor allem unverschuldet.
Um Betroffenen übergangsweise unter die Arme zu greifen, füllt das STUDIERENDENWERK einen besonderen Topf: den Härtefonds. Eine Beihilfe in Form eines Darlehens, das in zwei unterschiedlichen Ausführungen beantragt werden kann.
Der Härtefonds ist zu 100 % zins- und gebührenfrei und dient ausschließlich der Finanzierung des Lebensunterhalts. Ein Rechtsanspruch auf dessen Gewährung besteht nicht.
Wer ist zur Förderung durch den Härtefonds berechtigt?
Die Darlehen aus dem Härtefonds richten sich an Studierende der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West, die sich im Voll- oder Teilzeitstudium befinden.
Auch angehende Studierende können vom Härtefonds profitieren. Denn eingeschlossen sind sogenannte Studienanwärterinnen und -anwärter. Wer also bereits für ein Studium an einer der oben genannten Hochschulen zugelassen wurde, sich aber noch nicht einschreiben konnte, ist ebenfalls antragsberechtigt.
Entscheidend: Die oder der Antragstellende ist in eine finanzielle Notlage geraten, die die Aufnahme, Fortsetzung oder den Abschluss des Studiums in Gefahr bringt.
Was ist eine begründete Notlage?
Begründete Notlagen im Sinne der Vergabeordnung des Härtefonds sind vor allem
- der nicht vorhersehbare Wegfall der finanziellen Lebensgrundlage,
- eine unerwartete vorübergehende finanzielle Belastung, auf die die oder der Studierende keinen Einfluss hat,
- ein kurzfristiger finanzieller Engpass, der die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags unmöglich macht.
Grundvoraussetzung der Förderung ist immer, dass die eingetretene Notlage weder fahrlässig provoziert noch absichtlich hervorgerufen wurde.
Die beiden Darlehen im Überblick
Das STUDIERENDENWERK vergibt zwei unterschiedliche Darlehensarten aus dem Härtefonds. Sie unterscheiden sich vor allem in der Darlehenssumme und im Hinblick darauf, ob eine Sicherheit gebraucht wird.
Kleindarlehen
- maximal 500,00 €
- einmalige Auszahlung der gesamten Summe
- keine Bürgschaft notwendig
Großdarlehen
- maximal 3.500,00 €
- Auszahlung in monatlichen Raten
- maximal 1000,00 € pro Rate
- Bürgschaft erforderlich
Wie beantrage ich ein Darlehen aus dem Härtefonds?
Bitte wenden Sie sich an das Team der sozialen Beratung. In einem vertraulichen Gespräch klären Sie mit einer Beraterin bzw. einem Berater, ob bei Ihnen alle Voraussetzungen für das gewünschte Darlehen vorliegen. Daran anschließend können Sie den Antrag stellen.
Kontaktdaten und die Vergabeordnung finden Sie unter: Härtefonds
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