In unserer Themenwoche vom 10.08. – 14.08.2020 dreht sich alles um das Thema Studienfinanzierung. Heute im Blog: Was ist ein Aktualisierungsantrag und warum kommt ihm während der Corona-Pandemie eine besondere Bedeutung zu?
Um den Anspruch und die konkrete Höhe der BAföG-Förderung zu berechnen, ist neben den eigenen Einkünften und dem Sparvermögen auch das Einkommen der Eltern maßgeblich. Sobald jemand verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, sind die Einkünfte der Partnerin bzw. des Partners relevant für die Berechnung.
Das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres ist maßgeblich
Beim üblichen Vorgehen fordert das BAföG-Amt Nachweise vom Einkommen, das bereits relativ weit zurückliegt. Zur Berechnung des individuellen BAföG-Satzes wird nämlich das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres herangezogen.
Das bedeutet: Stellen Sie im Jahr 2020 einen BAföG-Antrag, zählt allein, was Ihre Eltern oder Ihre Ehe-/Lebenspartnerin bzw. Ihr Ehe-/Lebenspartner im Jahr 2018 verdient haben. Die Einkommenshöhe im aktuellen Jahr – in diesem Fall 2020 – nimmt keinen Einfluss.
Problem: Einkommen sind nicht immer stabil
Jobsituationen und damit auch Einkommensverhältnisse können sich jedoch im Laufe der Jahre stark ändern. Das beste Beispiel für flächendeckende Schwankungen ist die Corona-Pandemie.
Seit dem Frühjahr kommt es vermehrt zu Entlassungen. Viele Angestellte müssen aufgrund von Kurzarbeit im Monat mit deutlich weniger Geld auskommen. Dies wirkt sich natürlich auch auf die Unterstützung ihrer Kinder und/oder Partnerinnen und Partner aus.
Auf Antrag wird das aktuelle Einkommen berücksichtigt
Damit sich finanzielle Einbußen der Eltern oder der Ehe-/Lebenspartnerin bzw. des Ehe-/Lebenspartners im BAföG-Satz widerspiegeln, gibt es den Aktualisierungsantrag. Fällt das relevante Einkommen deutlich geringer aus als im vorletzten Jahr, ist ein Antrag sinnvoll.
Was braucht es für den Antrag auf Aktualisierung?
Gruppe 1: Geförderte Studierende
Studierende, die bereits gefördert werden, stellen mit dem Formblatt 7 ihren Antrag auf Aktualisierung.
Gruppe 2: Noch nicht geförderte Studierende
Studierende, die noch keine BAföG-Förderung erhalten, fügen dem regulären Antrag (Formblatt 1 etc.) noch das Formblatt 7 bei.
Tipp: Studierende, die aufgrund des bislang zu hohen Einkommens der Eltern oder der Ehe-/Lebenspartnerin bzw. des Ehe-/Lebenspartners kein BAföG erhielten (Ablehnungsbescheid), können ihren Anspruch erneut prüfen lassen. Dafür müssen sie einen neuen BAföG-Antrag inklusive Aktualisierungsantrag stellen.
Gut zu wissen
• Lassen Sie sich vom BAföG-Amt beraten, wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Aktualisierungsantrag in Ihrem Fall lohnt. Manchmal ist eine Probeberechnung sinnvoll.
• Der Antrag muss innerhalb des laufenden Bewilligungszeitraumes gestellt werden.
• Der monatliche BAföG-Förderungsbetrag muss sich mindestens um 10,00 € erhöhen, damit der Antrag zulässig ist.
• Die Förderung erfolgt vorläufig. Wurde das Einkommen im Antrag niedriger angegeben als das tatsächlich erzielte, ist eine Rückforderung möglich.
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