Damit Sie frühzeitig planen können, informieren wir Sie über die gültigen Vertragsbedingungen für zukünftige Mieterinnen und Mieter aus dem In- und Ausland.
Visum
Einige Visastellen der Deutschen Botschaft sind noch geschlossen. Wer ein Visum braucht, sollte sich frühzeitig informieren, ob eine Ausstellung vor Einreise erfolgen kann. Bitte behalten Sie dies bei der Anmietung eines Wohnheimplatzes im Hinterkopf, da Ihr Mietvertrag mit Unterzeichnung rechtsbindend ist und diesbezüglich nicht storniert werden kann.
Quarantäne in Eigenregie
Sollten Sie bei Ihrer Ankunft zu einer Quarantäne verpflichtet sein, müssen Sie sich für diese Zeit eigenständig um eine Unterkunft außerhalb des Wohnheims kümmern. Aufgrund der räumlichen Situation können wir Ihnen für die Quarantäne leider keine Zimmer zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Einzug daher erst nach Abschluss der verordneten Quarantänezeit möglich ist.
Alternativ ist es möglich, den negativen Befund eines Corona-Schnelltests vorzulegen. In diesem Fall können Sie Ihr Zimmer sofort beziehen. Der Test darf jedoch nicht älter als 48 Stunden sein. Der negative Befund muss zudem innerhalb der EU in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt worden sein.
Die Risikogebiete werden von der Bundesregierung festgelegt und vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Corona-bedingte Stornierung
Hindern Sie corona-bedingte Gründe an Ihrem Studium in Nordrhein-Westfalen, können Sie Ihren Mietvertrag kurzfristig stornieren. In diesem Fall wird lediglich eine Monatsmiete fällig.
Gründe für die pandemiebedingte Stornierung können beispielsweise Ein- oder Ausreiseverbote oder die Absage Ihres Studienprogramms sein.
Weitere Informationen zu unseren Wohnheimen in Zeiten der Pandemie finden Sie unter: Wohnen und Corona