In der Corona-Sprechstunde der Frankfurter Rundschau beantwortete Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, online Fragen von Studierenden. Die wichtigsten Botschaften finden Sie hier zusammengefasst.
Wie sehr sind Studierende von der Corona-Pandemie betroffen?
Sehr. Einmal ist für die Studierenden nicht klar, ob und wie sie das Sommersemester 2020 überhaupt aufnehmen können, wie ihr Studium vonstattengehen wird, wie sie ihre Studienleistungen erbringen können usw. Denken Sie auch an die Studierenden, die jetzt Abschlussprüfungen bestreiten müssten; für sie ist auch nicht klar, ob und wie das gehen wird. Hinzu kommen, wie bei so vielen anderen Menschen auch, finanzielle und wirtschaftliche Probleme. Vergessen Sie nicht: 68 Prozent der Studierenden jobben neben dem Studium, sechs Prozent haben Kinder, elf Prozent der Studierenden eine Behinderung oder chronische Krankheit.
Was sind die häufigsten Probleme, vor denen sie nun stehen?
Das sind diese Fragen: Wie organisiere ich mein Studium? Welche Studienleistungen kann ich überhaupt erbringen? Was ist, wenn das Sommersemester 2020 nicht regulär durchgeführt werden kann? Mein Nebenjob bricht weg, was nun? Ich habe einen Mietvertrag in meiner Hochschulstadt abgeschlossen, aber die Hochschule ist zu, was tue ich? Ich wollte ein Auslandssemester einlegen, kann ich das überhaupt noch? Bekomme ich für das Sommersemester 2020 überhaupt BAföG, wenn es nicht als reguläres Semester durchgeführt werden kann?
Wie sehr müssen sich die Studierenden um ihre Finanzen sorgen, wenn sie zum Beispiel ihren Studentenjob verlieren?
Die wichtigste Säule der Studienfinanzierung ist der Unterhalt der Eltern; die Coronakrise trifft sie natürlich genauso, wie sie die Studierenden trifft. Wenn der Nebenjob die wichtigste Einnahmenquelle ist, ist das natürlich derzeit ein Riesenproblem. Ich muss mir möglichst rasch einen anderen suchen, oder ich kläre mit dem BAföG-Amt meines Studentenwerks, ob sich jetzt nicht ein BAföG-Antrag lohnt. Sicher ist: Die Coronakrise stellt die bisherige Studienfinanzierung der Studierenden in Deutschland auf eine Belastungsprobe, oder macht sie hinfällig.
Welche Regeln gelten beim BAföG?
Hier hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung anerkennenswerterweise rasch reagiert und klargestellt, dass den Studierenden durch die Coronakrise keine Nachteile beim BAföG entstehen werden. Gut so! Verlängert sich zum Beispiel die Studiendauer aufgrund von epidemiebedingten Prüfungsausfällen, müsste das BAföG also weitergezahlt werden.
Wenn sich die wirtschaftliche Situation ihrer Eltern geändert hat, sollten Studierende so schnell wie möglich einen Aktualisierungsantrag stellen.
Welche Stellen helfen nun bei den vielfältigen Problemen, mit denen Studierende konfrontiert sein können?
Zuallererst die Sozial- oder Studienfinanzierungsberatungsstellen der Studenten- und Studierendenwerke für wirtschaftliche und finanzielle Fragen, aber auch die BAföG-Ämter der Studentenwerke; für Fragen der Studienorganisation natürlich die Hochschulen selbst, bei psychischen Problemen die psychologischen Beratungsstellen von Hochschulen und Studentenwerken.
Was raten Sie Studierenden, die durch die Corona-Krise in einen finanziellen Engpass geraten sind und nicht weiter wissen?
Das örtliche Studenten- bzw. Studierendenwerk ist die erste Anlaufstelle, um sich vertraulich beraten zu lassen. Möglicherweise eignet sich ein Darlehen zur Überbrückung. Wir fordern als DSW einen Notfonds von Bund und Ländern, der schnelle und unbürokratische Hilfe ermöglicht.
Welche Unterstützung gibt es für Studierende, die bislang nicht über die nötige Ausstattung für digitale Lehre verfügen?
Leider gibt es für Anschaffungen keine Zuschüsse. Wenn Studierende Unterhalt von ihren Eltern bekommen, können diese sie vielleicht unterstützen. Oder sie wenden sich für ein Darlehen an die Darlehenskasse ihres Studentenwerks. Hochschulen sind gefragt, barrierefreie Möglichkeiten für Studierende mit Behinderung zu schaffen.
Welchen Einfluss nehmen die veränderten Rahmenbedingungen auf Mietverträge von Studierenden?
Sie spielen für ein Mietverhältnis keine Rolle. Besteht ein Mietvertrag, wirken sich weder ein verschobener Semesterbeginn noch die Umstellung auf eine digitale Lehre darauf aus. Studierende, die ihre Unterkunft epidemiebedingt zurzeit nicht bewohnen wollen oder können, sollten das Gespräch mit ihrem Vermieter suchen. Gegebenenfalls lassen sich gemeinsam Kompromisse finden.