Die Überbrückungshilfe ergänzt die bisher ergriffenen Initiativen zur Unterstützung von Studierenden in der aktuellen, durch COVID19 bedingten Ausnahmesituation. Sie werden erneut über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
Alle Studierenden, ganz gleich ob In- und Ausland, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, können einen Antrag stellen. Maßgeblich für die Bewilligung ist eine nachweislich pandemiebedingte Notlage, z. B. durch einen Jobverlust. Wer zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 500,00 € auf dem Konto (Giro, PayPal etc.) hat, wird die Überbrückungshilfe nicht erhalten.
Mit Blick auf das Frühjahr wurde gleich an mehreren Stellen nachjustiert, um eine vereinfachte Antragstellung zu ermöglichen:
- Die Zugangsdaten (und Stammdaten) der letzten Ü-Hilfe können im Fall einer erneuten Antragstellung weiter genutzt werden, allerdings muss neu die Studienbescheinigung des WS hochgeladen werden.
- Wenn die pandemiebedingte Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses nicht erbracht werden bzw. schriftlich dokumentiert werden kann, reicht nun auch eine Selbsterklärung, aus der sich Grund und Umstände der Kündigung ergeben.
- Wenn die geforderten zwei schriftlichen Ablehnungen von mindestens zwei Stellenbewerbungen nicht erbracht werden können, reicht neuerdings auch eine Selbsterklärung zu erfolglosen Bewerbungen und deren Ablehnung.
- Es müssen nunmehr noch die Kontoauszüge vom Vormonat sowie vom laufenden Monat bis zum Vortag der Antragstellung hochgeladen werden.
- Es müssen nur noch die Kontoauszüge für die Konten hochgeladen werden, auf die kurzfristig zugegriffen werden kann.
Die Überbrückungshilfe kann ab heute, 20. November 2020, ausschließlich online beantragt werden. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen vollständig ein, da Ihr Antrag sonst abgelehnt wird. Online-Beantragung hier: ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe: stw-edu.de/ueberbrueckungshilfe
BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe
Servicezeiten der Hotline: Di, Mi und Do von 8:00 - 16:00 Uhr, Fr von 8:00 - 12:00 Uhr
Tel.: +49 800 26 23 003